Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“

28.2.2023

Seit dem 1. März 2023 können Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden. Wie aus einer Mitteilung des Bundesbauministeriums hervorgeht, ist Antrags berechtigt, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt. Damit soll ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet.

Diese neue Förderung, für die insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das sei aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung.

So könne eine Zinsverbilligung beispielsweise einen effektiven Endkundenzins in Höhe von jährlich 0,90 Prozent (Stand 1.3.2023) bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren ermöglichen. Laut Geywitz stehen insgesamt stehen 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung, wobei 750 Mio. Euro auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen entfallen.

Gefördert werden Gebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Ministerium die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort sollen künftig über einen Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden können. Unter https://www.bmwsb.bund.de/rl-bundesfoerderung-kfn kann die „Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ heruntergeladen werden.Informationen zu den tagesaktuellen Zinskonditionen gibt es unter www.kfw.de/konditionen.


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