Rekordpreise für Bauland

Wer sagt, dass nur die Baupreise in den letzten Jahren steile Höhen erklommen haben, sieht nur die halbe Wahrheit. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden errechnet hat, haben auch die Kaufpreise für das Bauland kräftig an der Preisschraube mitgewirkt. So hätten baureife Grundstücke 2019 noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr. Danach lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke 2019 bei 189,51 Euro pro Quadratmeter. Zehn Jahre zuvor waren es noch rund 122 Euro. Besonders viel mussten Investoren in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bezahlen. Dort kostete der Quadratmeter Bauland 1 328,48 Euro beziehungsweise 1 157,91 Euro. Am niedrigsten waren die durchschnittlichen Kaufwerte dagegen in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Hier lagen sie unter 60 Euro pro Quadratmeter.

Grundsätzlich steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden im Schnitt 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlt. In den 14 größten Städten mit mindestens 500 000 Einwohnern war es das 17-Fache: 1 128,33 Euro.

Etwa 81 Prozent aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken, die in Wohngebieten lagen. Diese waren unter allen Baugebieten auch am teuersten, wobei der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise mit 285,76 Euro pro Quadratmeter rund 76 Euro höher lag als in Wohngebieten offener Bauweise. In dörflichen Gebieten wurde dagegen nur ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 56,75 Euro erzielt.

Information

Als „baureifes Land“ gelten Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen sind nicht enthalten.
Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand.
Neben der Wohnnutzung ist in Dorfgebieten ausschließlich der Bau von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (inklusive Tierhaltung) zulässig. Darüber hinaus sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes dienen.

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